Das Büro 'Martin Rüttgers Politikberatung & Forschung' erhielt am 06.11.2009 von der Geschäftsführung des Kölner Netzwerks Bürgerengagement den Auftrag, eine empirische Untersuchung zur These "Bürgerschaftliches Engagement ist eine Brücke zwischen Erwerbslosigkeit und Erwerbsarbeit" durchzuführen. Die Auftragsvergabe stand im Zusammenhang mit den intensiven Diskussionen, die in der Arbeitsgruppe "Bürgerengagement und Erwerbslosigkeit" des Kölner Netzwerks Bürgerengagement seit Anfang 2008 zu diesem Thema geführt werden. Die bisherige Arbeit der AG hat gezeigt, dass die Diskussion in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft durch eine starke Polarisierung gekennzeichnet ist. Das Spektrum der Einschätzungen und Meinungen reicht von der euphorischen These, Bürgerengagement könne als "Job-Motor" zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen z.B. in der kommunalen Infrastruktur fungieren, bis hin zur Beobachtung, "wie die Kommunen, die Verbände etc. an den verschiedensten Stellen tatsächlich versuchen, Freiwillige und unentgeltlich Tätige dafür einzusetzen, was an sich hauptamtliche Aufgaben sind."
Chancen und Gefahren des bürgerschaftlichen Engagements für den Arbeitsmarkt werden auch in einer aktuellen Umfrage illustriert, derzufolge knapp drei Viertel der Bevölkerung Deutschlands überzeugt ist, dass freiwilliges Engagement den Einstieg ins Erwerbsleben erleichtert. Andererseits wird vor entsprechender Instrumentalisierung gewarnt: "Die Arbeitslosen sind nicht die Reservearmee der Bürgergesellschaft."
Vor diesem Hintergrund zielt die Untersuchung darauf ab mehr Licht in den Schatten der behaupteten Synergie- bzw. Substitutionseffekte für den Kölner Raum zu bringen. Ein wichtiges Ergebnis wird auch sein, ob die vorgenannte Polarisierung zu diesem Thema bei den Kölner Beschäftigungsträgern, Wohlfahrtsverbänden, Freiwilligenagenturen, Erwerbslosenberatungsstellen sowie ehrenamtlich aktiven Erwerbslosen anzutreffen ist oder ob in weiten Bereichen eher Einigkeit herrscht.
Als Ziele der vorliegenden Untersuchung wurden daher vereinbart: