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Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe des Kölner Netzwerks Bürgerengagement

Die Steuerungsgruppe des Netzwerkes zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements in Köln hat in ihrer Sitzung vom 19.04.2005 folgende Geschäftsordnung beschlossen.

§ 1 Ziele

Der Rat der Stadt Köln hat dem "Kölner Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements" in seiner Sitzung am 01.02.2005 zugestimmt. Ein Strukturelement des Netzwerkes zur Umsetzung des "Kölner Konzeptes zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements" ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe.

Das "Kölner Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements" ist die Basis für ein Netzwerk, das ehrenamtliche Tätigkeit in Köln voranbringen soll.

§ 2 Aufgaben

Die Steuerungsgruppe

  • organisiert den Gründungsprozess des Netzwerks,
  • begleitet die Umsetzung des Kölner Konzepts zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, gibt Anregungen zur Aufgabendurchführung der Koordination und zu den Arbeitsgruppen,
  • richtet die Arbeitsgruppen ein,
  • erarbeitet jährlich die Schwerpunkte der Arbeit des laufenden Jahres,
  • beauftragt anschließend die Arbeitsgruppen hierzu einen entsprechenden Kostenplan vorzulegen,
  • erarbeitet auf der Grundlage dieses Kostenplanes konkrete Maßnahmen (Aktionsplan) und legt die Finanzierung hierzu fest,
  • verabschiedet einmal jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung des Kölner Konzepts zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements, der von der Geschäftsführung dem Hauptausschuss vorgelegt wird.

§ 3 Stimmberechtigte Mitglieder

Die Steuerungsgruppe setzt sich aus 17 Vertreterinnen und Vertretern zusammen. Davon sind 4 Ratsmitglieder vom Rat zu bestimmen. Sie werden vom Rat für die Dauer der Wahlperiode bestellt.

Hinzu kommen jeweils zwei Vertreter/innen der Kommunalstelle zur "Förderung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements" (FABE), zwei Vertreter/innen des Kölner Arbeitskreises Bürgerschaftliches Engagement (KABE), 3 Vertreter/innen der Wissenschaft, ein/e Vertreter/in der Verwaltung und der Wirtschaft sowie jeweils ein/e Vertreter/in der vier Arbeitsgruppen (werden in Kürze benannt!) als gleichberechtigte Partner.

§ 4 Amtszeit der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit aus der Steuerungsgruppe
auszutreten.

§ 5 Arbeitsweise

Geschäftsstelle der Steuerungsgruppe ist die Kommunalstelle zur Förderung
und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements (FABE) im Amt des
Oberbürgermeisters.

Die Steuerungsgruppe tagt zur Erledigung der unter § 2 genannten Aufgaben.
Sie wird von der Geschäftsstelle eingeladen.

Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel ihrer
Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jede/r Vertreter/in der in § 3 genannten Interessengruppe und Fraktion verfügt jeweils über ein Stimmrecht (namentliche Erfassung der Vertreter/innen der Interessengruppen und Fraktionen siehe Anlage).

Die Sitzungsleitung obliegt der Geschäftsstelle.

§ 6 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Steuerungsgruppe in Kraft.

Anlage

Stimmberechtigte Mitglieder der Steuerungsgruppe

  1. van Benthem, Henk; CDU-Fraktion
  2. Betzing, Claudia; IHK Köln
  3. Blickhäuser, Angelika; Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)
  4. Braun, Joachim; ISAB-Institut
  5. Guth, Wolfgang; Stadtverwaltung Köln
  6. Han, Ulrike; Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)
  7. Helling, Ossi; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  8. Hengefeld, Ludger; Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement (KABE)
  9. Kunert, Susanne; Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)
  10. Rüttgers, Martin; selbständiger Politikberater
  11. Schönig,  Prof. Dr. Werner; Katholische Hochschule Köln
  12. Schultes, Monika; SPD-Fraktion
  13. Wolf; Manfred; FDP-Fraktion


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