Die Steuerungsgruppe des Netzwerkes zur Förderung des bürgerschaftlichen
Engagements in Köln hat in ihrer Sitzung vom 19.04.2005 folgende Geschäftsordnung beschlossen.
Der Rat der Stadt Köln hat dem "Kölner Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements" in seiner Sitzung am 01.02.2005 zugestimmt. Ein Strukturelement des Netzwerkes zur Umsetzung des "Kölner Konzeptes zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements" ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe.
Das "Kölner Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements" ist die Basis für ein Netzwerk, das ehrenamtliche Tätigkeit in Köln voranbringen soll.
Die Steuerungsgruppe
Die Steuerungsgruppe setzt sich aus 17 Vertreterinnen und Vertretern zusammen. Davon sind 4 Ratsmitglieder vom Rat zu bestimmen. Sie werden vom Rat für die Dauer der Wahlperiode bestellt.
Hinzu kommen jeweils zwei Vertreter/innen der Kommunalstelle zur "Förderung und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements" (FABE), zwei Vertreter/innen des Kölner Arbeitskreises Bürgerschaftliches Engagement (KABE), 3 Vertreter/innen der Wissenschaft, ein/e Vertreter/in der Verwaltung und der Wirtschaft sowie jeweils ein/e Vertreter/in der vier Arbeitsgruppen (werden in Kürze benannt!) als gleichberechtigte Partner.
Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit aus der Steuerungsgruppe
auszutreten.
Geschäftsstelle der Steuerungsgruppe ist die Kommunalstelle zur Förderung
und Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements (FABE) im Amt des
Oberbürgermeisters.
Die Steuerungsgruppe tagt zur Erledigung der unter § 2 genannten Aufgaben.
Sie wird von der Geschäftsstelle eingeladen.
Die Steuerungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Drittel ihrer
Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Jede/r Vertreter/in der in § 3 genannten Interessengruppe und Fraktion verfügt jeweils über ein Stimmrecht (namentliche Erfassung der Vertreter/innen der Interessengruppen und Fraktionen siehe Anlage).
Die Sitzungsleitung obliegt der Geschäftsstelle.
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Steuerungsgruppe in Kraft.
Stimmberechtigte Mitglieder der Steuerungsgruppe