Engagierte, die in Vereinen oder Organisationen arbeiten, werden in der Regel über deren Versicherungen unfall- und haftpflichtversichert.
Speziell für Engagierte, die in informell organisierten Bürgergruppen tätig sind, haben einzelne Bundesländer Sammelverträge mit Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Ein solcher Vertrag besteht in Nordrhein-Westfalen.
Unter folgenden Adressen können Sie sich erkundigen, ob und in welcher Form Sie versichert sind:
Telefon-Hotline: 0180 / 31 00 110
E-Mail: service@zuerich.de
Internet: http://www.buerger-engagement.de/
Die Zuständigkeit für den Versicherungsschutz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten an Schulen erscheint zunächst undurchsichtig. Diese Situation erklärt sich daraus, dass an unseren Schulen Zuständigkeiten diverser Träger bestehen.
Beispielsweise ist das Land für Lehrpersonal und Lehrtätigkeit zuständig, die entsprechende Verwaltungsbehörde ist die Bezirksregierung. Im Bereich der Offenen Ganztagsschule sind zahlreiche freie Träger eingebunden. Für das Personal im Hausmeister- und Sekretariatsdienst sowie das Schulgebäude selbst ist die Stadtverwaltung zuständig.
Da die genannten Träger mit unterschiedlichen Versicherungen zusammen arbeiten ergeben sich die verschiedenen Zuständigkeiten beim Versicherungsschutz.